B2C

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GEMELLii DRINKS GMBH GEGENÜBER VERBRAUCHERN

§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich der AGB
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten unter Ausschluss sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen der GEMELLii Drinks GmbH und dem jeweiligen, als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelnden, Vertragspartner („Kunden“), einschließlich der Vertragsverhältnisse auf Grundlage von Bestellungen des Kunden im Onlineshop der GEMELLii Drinks GmbH.
(2) Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(3) Rechte, die der GEMELLii Drinks GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss; Zustandekommen des Vertrags; Bestellvorgang
(1) Verträge zwischen der GEMELLii Drinks GmbH und ihren Kunden werden über den Onlineshop der GEMELLii Drinks GmbH abgeschlossen. Hierzu können die Kunden sich entweder als solche registrieren oder eine Gastbestellung vornehmen.
(2) Die Präsentation des Sortiments auf der Webseite der GEMELLii Drinks GmbH stellt kein rechtsgeschäftliches Verkaufsangebot dar, sondern dient lediglich als Grundlage für die Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum). Mit Absendung einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ unterbreitet der potentielle Kunde der GEMELLii Drinks GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Wenn als Zahlungsart Kreditkarte gewählt wird, kommt der Kaufvertrag innerhalb von zwei Werktagen ab Angebotsabgabe durch eine E-Mail-Auftragsbestätigung der GEMELLii Drinks GmbH oder durch Mitteilung der Absendung des jeweils bestellten Artikels an den Kunden durch die GEMELLii Drinks GmbH zustande. Wenn der Kunde innerhalb von zwei Werktagen weder eine E-Mail-Auftragsbestätigung noch eine Mitteilung über den Versand des jeweils bestellten Artikels erhalten hat, so ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden und erhält – soweit er sein Angebot nicht explizit aufrechterhält – gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstattet. Wenn als Zahlungsart Sofortüberweisung, PayPal, Apple Pay, Amazon Pay oder Google Pay gewählt wurde, kommt der Kaufvertrag bereits zu dem Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an den jeweiligen Zahlungsmittelanbieter durch den Kunden zustande. Bedingung für einen wirksamen Kaufvertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung durch den Kunden abgeschlossen wird. Sollten Angaben zum Sortiment unrichtig gewesen sein, unterbreitet die GEMELLii Drinks GmbH dem Kunden ein Gegenangebot über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann. Sollte die GEMELLii Drinks GmbH eine Bestellung nicht annehmen, so teilt sie dieses dem potentiellen Kunden per E-Mail mit.

§ 3 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Der Kunde ist berechtigt, den mit der GEMELLii Drinks GmbH geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
(2) Ausübung des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht wird ausgeübt, indem die GEMELLii Drinks GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert wird. Das Widerrufsrecht kann durch den Kunden zum Beispiel unter Nutzung dieses Muster-Widerrufsformulars ausgeübt werden.
(3) Widerrufsfrist
Der Widerruf ist binnen vierzehn Tagen ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm ermächtigter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, auszuüben. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn die Widerrufserklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
(4) Folgen des Widerrufs
Wurde der Vertrag widerrufen, hat die GEMELLii Drinks GmbH dem Kunden alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von Kosten die anfallen, weil der Kunde nicht die Standardlieferung der GEMELLii Drinks GmbH gewählt hat), innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Zugangs der Widerrufserklärung zurückzuerstatten. Für die Vornahme der Rückzahlung wird das gleiche Zahlungsmittel, das für die Entrichtung des Kaufpreises eingesetzt wurde, verwendet. Die GEMELLii Drinks GmbH ist dazu berechtigt die Rückzahlung zu verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat, es sei denn, der Kunde erbringt einen Nachweis über die Rücksendung der Ware. Die Ware ist spätestens vierzehn Tage nach dem die Widerrufserklärung der GEMELLii Drinks GmbH zugegangen ist, zurückzusenden oder zu übergeben. Die GEMELLii Drinks GmbH trägt die Kosten der Rücksendung der Ware. Dem Kunden werden die regelmäßigen Kosten der Rücksendung hiermit jedoch vertraglich auferlegt, wenn im Falle der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Wertverlust ist nur dann auszugleichen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht erforderlichen Umgang zurückzuführen ist. Im Falle der Rücksendung von Ware wird der Kunde gebeten, diese möglichst mit Originalverpackung inklusive sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an die GEMELLii Drinks GmbH zurückzusenden. Sollte der Kunde nicht mehr im Besitz der Originalverpackung sein, so sollte die Ware unbedingt in einer geeigneten Verpackung, die die Ware ausreichend vor Transportschäden schützt, zurückgeschickt werden. Die Beachtung dieser Bestimmung ist indes keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.
(5) Ausschluss des Widerrufsrechts
Die vorstehenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht gelten ausschließlich dann, wenn der betreffende Vertrag zwischen der GEMELLii Drinks GmbH und einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abgeschlossen wird. Das bedeutet rein klarstellungshalber, dass der Vertrag durch den Kunden zu Zwecken abgeschlossen wurde, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Ein Widerrufsrecht besteht allerdings gemäß § 312g Abs. 2 BGB nicht bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung die individuelle Auswahl oder Bestimmung des Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. besondere Etikettierung der Flasche).

§ 4 Preise; Versandkosten; Rücksendekosten
(1) Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und dem Mehrwegpfand in Höhe von EUR 0,15 und gelten ausschließlich für Bestellungen durch Kunden innerhalb Deutschlands über den Onlineshop der GEMELLi Drinks GmbH. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen und im Onlineshop ausgewiesenen Preise.
(2) Die durch den Kunden zu tragenden Versandkosten richten sich nach den entsprechenden, bei Aufgabe der Bestellung aktuellen, Angaben im Onlineshop der GEMELLii Drinks GmbH.
(3) Die Übernahmepflicht in Bezug auf mögliche Rücksendekosten im Fall eines Verbraucherwiderrufs richtet sich nach § 3 Absatz 4.

§ 5 Zahlungsmittel; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht; Rückzahlung; Zahlungsverzug
(1) Zahlungen können per Sofortüberweisung, Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Amazon Pay oder Google Pay erfolgen. Der Kaufpreis ist sofort mit Abschluss des Kaufvertrags fällig.
(2) Die Zahlungsoption Sofortüberweisung bieten wir in Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden („Klarna“) an. Die Zahlung erfolgt dabei direkt an Klarna. Weitere Informationen und Klarnas Nutzerbedingungen sind abrufbar unter https://www.klarna.com/de/agb/. Allgemeine Informationen zu Klarna sind abrufbar unter https://www.klarna.com/de/. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und gemäß Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.
(3) Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto.
(4) Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Payments" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg, unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung.
(5) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Soweit eine Rückzahlung des Kaufpreises durch die GEMELLii Drinks GmbH an den Kunden erforderlich wird, erfolgt die Rückerstattung über den ursprünglichen Zahlungsweg.
(7) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist die GEMELLii Drinks GmbH berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die GEMELLii Drinks GmbH bleibt vorbehalten.

§ 6 Lieferung; Wegfall der Lieferungsverpflichtung; Teillieferung
(1) Die Lieferung erfolgt sobald die Ware vollständig bezahlt ist.
(2) Bestellungen und Lieferungen sind aktuell nur innerhalb Deutschlands möglich.
(3) Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen erfolgt die Lieferung vom Lager der GEMELLii Drinks GmbH an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(4) Die Lieferzeit beträgt üblicherweise fünf bis zehn Werktage nach Eingang der Bestellung bzw., bei Zahlung per Vorkasse, nach Zahlungseingang.
(5) Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn die GEMELLii Drinks GmbH nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Ist der GEMELLii Drinks GmbH eine Lieferung der bestellten Ware mangels Verfügbarkeit nicht möglich, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und eine etwaige Vorauszahlung zurückerstattet. In diesem Fall kann die GEMELLii Drinks GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(6) Teillieferungen sind nur zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden dadurch keine Mehrkosten entstehen.

§ 7 Beschaffenheit der Ware
(1) Die gekauften Artikel weisen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit auf. Diese bemisst sich ausschließlich nach den zwischen der GEMELLii Drinks GmbH und dem Kunden getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der gekauften Artikel.
(2) Angaben auf der Website und in sonstigem Informationsmaterial der GEMELLii Drinks GmbH, einschließlich produktbeschreibende Angaben, sind nicht als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der gekauften Artikel zu verstehen.
(3) Die GEMELLii Drinks GmbH behält sich das Recht vor, die gekauften Artikel im Hinblick auf Zusammensetzung und Inhaltsstoffe des Getränks sowie Form, Material und/oder Ausführung der Flasche geringfügig im handelsüblichen Maß abzuändern, sofern dadurch die vereinbarte Beschaffenheit nicht verändert wird. Geringfügige Abweichungen in Konsistenz und Farbe des Getränks sowie Farbe und Erscheinungsbild der Flasche gegenüber der vereinbarten Beschaffenheit bleiben insoweit vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Zutaten und Materialien liegen und handelsüblich sind.

§ 8 Gefahrübergang; Abnahme; Annahmeverzug
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr jedoch bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonstige, zur Ausführung der Versendung bestimmte, Person oder Anstalt über.
(2) Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die GEMELLii Drinks GmbH berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, Kosten der erneuten Anlieferung) von dem Kunden zu verlangen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Eigentum an den gelieferten Waren verbleibt bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei der GEMELLii Drinks GmbH.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor dem Übergang des Eigentums zu verbrauchen, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die GEMELLii Drinks GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese die Möglichkeit hat, eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO zu erheben.

§ 10 Sachmängelgewährleistung; Garantie
(1) Die Sachmängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 434 ff. BGB.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht in Bezug auf die von der GEMELLii Drinks GmbH gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu der Bestellung des jeweiligen Artikels abgegeben wird.

§ 11 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden gegen die GEMELLii Drinks GmbH auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GEMELLii Drinks GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags erforderlich ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GEMELLii Drinks GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GEMELLii Drinks GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die GEMELLii Drinks GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit die GEMELLii Drinks GmbH und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz
GEMELLii Drinks GmbH nimmt den Schutz der Daten ihrer Kunden sehr ernst. Die Datenschutzerklärung der GEMELLii Drinks GmbH ist hier abrufbar.

§ 13 Minderjährige
Wir bieten keine Waren zum Kauf durch Minderjährige an. Falls Sie unter 18 Jahre alt sind, dürfen Sie im Onlineshop der GEMELLii Drinks GmbH Waren nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder sonstigen Erziehungsberechtigten beziehen.

§ 14 Kundenservice
Für Fragen steht Ihnen jederzeit unser Kundenservice zur Verfügung. Dieser ist erreichbar per E-Mail an kundenservice@GEMELLii.com oder telefonisch unter +49 (0)6109 500 32020.

§ 15 Keine alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Verbraucher haben grundsätzlich die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die GEMELLii Drinks GmbH nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 16 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie eventuelle, individualvertragliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.

§ 17 Unsere Identität
GEMELLii Drinks GmbH, Hinter den Obergärten 36, 60388 Frankfurt am Main.

§ 18 Anwendbares Recht
(1) Auf Verträge zwischen der GEMELLii Drinks GmbH und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 19 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
(2) Anstelle der unwirksamen Regelungspunkte treten, soweit vorhanden, die diesbezüglich gesetzlichen Vorschriften.

Hier gelangen Sie zu unserem Muster-Widerrufsformular.

B2B

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER GEMELLII DRINKS GMBH – B2B

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen („AGLB“) der GEMELLii Drinks GmbH gelten ausschließlich und auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem jeweiligen Vertragspartner („Abnehmer“) und der GEMELLii Drinks GmbH. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Abnehmers erkennt die GEMELLii Drinks GmbH nicht an, sofern diesen nicht explizit in schriftlicher Form zugestimmt werden.
(2) Die vorliegenden AGLB finden auch dann Anwendung, wenn die GEMELLii Drinks GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abnehmers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen der GEMELLii Drinks GmbH und dem Abnehmer zur Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Die AGLB der GEMELLii Drinks GmbH gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer im Sinne dieser AGLB ist jeder Abnehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss; Zustandekommen der Geschäftsbeziehung
(1) Die Produktdarstellungen auf der Website und in Prospekten sind stets unverbindlich. Durch Aufgabe einer Bestellung unterbreitet der Abnehmer der GEMELLii Drinks GmbH ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts.
(2) Die GEMELLii Drinks GmbH ist berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen anzunehmen. Der Vertrag kommt schließlich mit Zugang der Annahmeerklärung zustande. Das Absenden der bestellten Ware und die Bestätigung des Versands an den Abnehmer stehen einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die GEMELLii Drinks GmbH gleich; dies gilt nicht, wenn als Zahlungsart „Vorkasse“ vereinbart wurde. In derartigen Fällen erklärt die GEMELLii Drinks GmbH die Annahme bereits durch Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung per E-Mail. Löst der Abnehmer bereits im Rahmen des Bestellvorgangs eine Zahlung an die GEMELLii Drinks GmbH aus, wird das Angebot des Abnehmers mit der Freigabe des Zahlungsvorgangs verbindlich angenommen.
(3) Die Mindestbestellmenge beträgt eine (1) Palette.
(4) Die GEMELLii Drinks GmbH schickt dem Abnehmer nach der Bestellung eine Bestätigung, die Rechnung und diese AGLB per E-Mail. Die GEMELLii Drinks GmbH speichert darüber hinaus jedoch keinen gesonderten Vertragstext, der dem Abnehmer über das Internet zugänglich wäre.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Abnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGLB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der GEMELLii Drinks GmbH maßgebend.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Abnehmers in Bezug auf den Vertrag mit der GEMELLii Drinks GmbH (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, das heißt in Schrift-oder Textform (z.B. per Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

§ 3 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware auf den Abnehmer über.
(2) Wünscht der Abnehmer die Anlieferung der Ware, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen über. Dies gilt auch für den Fall, dass die GEMELLii Drinks GmbH die Kosten für den Transport übernommen hat. Falls der Abnehmer nicht eine gegenteilige Weisung erteilt hat, ist die Wahl von Verpackung, Versandweg und Versandmittel der GEMELLii Drinks GmbH überlassen, ohne dafür verantwortlich zu sein, die schnellste und/oder kostengünstigste Möglichkeit gewählt zu haben.
(3) Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transportweg hat der Abnehmer beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
(4) Bei Annahmeverzug oder sonstigen Verletzungen von Mitwirkungspflichten seitens des Abnehmers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit dem Eintritt des Annahmeverzugs bzw. der sonstigen Verletzungen der Mitwirkungspflichten auf den Abnehmer über.

§ 4 Abnahme; Lieferung; Lieferzeiten
(1) Der Abnehmer ist zur Abnahme der Ware verpflichtet. In Fällen des Annahmeverzugs oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Abnehmers ist die GEMELLI Drinks GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens berechtigt. Die Kosten für Sendungen, deren Annahme verweigert wird, oder für entgegen der getroffenen Vereinbarung nicht abgeholte Sendungen werden dem Abnehmer in Rechnung gestellt.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Lieferung an Abnehmer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nur auf individuelle Anfrage und nach vorheriger Prüfung möglich.
(3) Der Versand der Ware erfolgt an die Geschäftsanschrift des Abnehmers oder an eine andere von ihm genannte Lieferadresse. Die Lieferung kann nur von dem Abnehmer persönlich oder von einer durch den Abnehmer benannten bzw. diesen zu vertreten berechtigten Person entgegengenommen werden.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, liefert die GEMELLii Drinks GmbH bestellte Ware, soweit die Ware vorrätig ist regelmäßig, (i) im Fall von Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Bestellung, (ii) im Fall von Lieferungen ins europäische Ausland innerhalb von 25 Werktagen nach Eingang der Bestellung sowie (iii) im Fall von Lieferungen in ein Land außerhalb der EU innerhalb von drei (3) Monaten nach Eingang der Bestellung. Ergibt sich nach der Bestellung eine Änderung des voraussichtlichen Liefertermins oder ist die Ware nicht verfügbar, informiert die GEMELLii Drinks GmbH den Abnehmer hierüber zeitnah per E-Mail. In letzterem Fall wird eine gegebenenfalls bereits erfolgte Gegenleistung zurückerstattet.
(5) Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Bei telefonischen Bestellungen sind Zusagen über Lieferungen und Liefertermine nur verbindlich, wenn sie nicht bis zum nächsten Werktag oder binnen 48 Stunden widerrufen werden.
(6) Ist eine Zahlung per Vorkasse vereinbart, setzt der Beginn der Lieferfrist voraus, dass die Zahlung des Kaufpreises bei der GEMELLii Drinks GmbH eingegangen ist.
(7) Die GEMELLii Drinks GmbH liefert eine aus mehreren Waren bestehende Bestellung grundsätzlich einheitlich aus. Im Falle der Teillieferung auf speziellen Abnehmerwunsch fallen die Versandkosten gem. § 5 Abs. 1 gesondert für jede einzelne Teillieferung an.
(8) Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist von der GEMELLii Drinks GmbH zu vertreten, kommt diese erst in Verzug, wenn der Abnehmer ihr schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist.
(9) Arbeitskampf, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktmitteln, Verzögerungen bei deren Zulieferung, Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die GEMELLii Drinks GmbH, die Belieferung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verzögert vorzunehmen. Dies gilt auch bei saisonbedingter Übernachfrage.
(10) Die GEMELLii Drinks GmbH behält sich die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrags vor.

§ 5 Versand; Versandkosten; Paletten
(1) Der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie in die Republik Österreich und die Italienische Republik erfolgt für den Abnehmer kostenfrei, soweit nicht abweichend individuell vereinbart. Bei Versand in sonstige Länder sind diesbezügliche Kosten stets individuell zu vereinbaren.
(2) Der Versand erfolgt per Versanddienstleiter oder Spedition. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Abnehmer direkt an den Frachtführer gezahlt.
(3) Die für den Versand der Ware verwandten Paletten stellt die GEMELLii Drinks GmbH dem Abnehmer in Höhe der ihr selbst angefallenen Kosten in Rechnung. Entsprechende Kosten werden dem Abnehmer durch die GEMELLii Drinks GmbH bei Rückgabe (i) im Rahmen folgender Lieferungen oder (ii) auf Kosten des Abnehmers unmittelbar an eine zuvor durch die GEMELLii Drinks GmbH bestimmte Adresse anteilig pro zuvor ausgelieferter Palette in einwandfreiem Zustand gutgeschrieben.

§ 6 Gewährleistung
(1) Die GEMELLii Drinks GmbH gewährleistet, dass die Herstellung ihrer Produkte gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgt sowie eine einwandfreie Qualität ihrer Ware. Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegeben Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Werktagen geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Abnehmer das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
(2) Den Abnehmer trifft die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB. Dazu zählt unter anderem die Untersuchung von Mängeln hinsichtlich der Menge und Qualität von gelieferten und zurückgenommenen Gebinden (Voll- und Leergut) und Transportmittel (Getränkekomponenten; sonstige Pfandbehältnisse), einschließlich der von der GEMELLii Drinks GmbH zugesicherten Zeit bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums der gelieferten Waren. Unterlässt der Abnehmer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Alle Mängel sind der GEMELLii Drinks GmbH unverzüglich, das heißt innerhalb von zwei (2) Werktagen, schriftlich mitzuteilen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(4) Gewährleistungsansprüche können bis zu 12 Monate nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445a BGB) bleiben hiervon unberührt.
(5) Ist die Ware mangelhaft, steht dem Abnehmer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache zu. Im Falle des Fehlschlags der Nacherfüllung ist der Abnehmer zur Kaufpreisminderung bzw. zum Rücktritt berechtigt.
(6) Der Abnehmer ist dazu verpflichtet, Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen dieser Bestätigungen, Salden oder Abrechnungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abrechnungszugang anzumelden. Danach sind entsprechende Beanstandungen ausgeschlossen.

§ 7 Qualitätssicherung
Damit der Endverbraucher einwandfreie GEMELLii-Produkte erhält, ist der Abnehmer verpflichtet, für eine Lagerung und Beförderung unter angemessenen Bedingungen, insbesondere kühl, trocken, geruchsfrei und dunkel, zu sorgen. Außerdem hat der Abnehmer für eine gesetzeskonforme und angemessene Berücksichtigung der Daten über die Mindesthaltbarkeit Sorge zu tragen. Waren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits erreicht ist, dürfen durch den Abnehmer nicht weiterveräußert oder auf sonstige Weise in den Verkehr gebracht werden.

§ 8 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und sonstige Vermögensschäden sind sowohl gegenüber der GEMELLii Drinks GmbH als auch gegenüber ihren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Sie gilt weiterhin nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden beschränkt.

§ 9 Rücktritt
(1) Ein Rücktritt des Abnehmers wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung setzt voraus, dass die GEMELLii Drinks GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(2) Dies gilt nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen (z.B. Fixgeschäft) etwas anderes ergibt. Weiter gilt dies nicht bei einem Mangel der Kaufsache; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts, soweit dies nicht abweichend geregelt wird.

§ 10 Preise; Zahlungsbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt zu den am Tag der Belieferung für den Abnehmer gültigen Listenpreisen, soweit nicht abweichende Abgabepreisen gesondert vereinbart werden. Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Angemessene Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Abnehmer wirksam. Mit Inkrafttreten aktualisierter Preislisten verlieren alle anderen Listen und etwaigen sonstigen Preisvereinbarungen ihre Gültigkeit. Die Preise sind absolute Nettopreise; sie verstehen sich ohne Umsatzsteuer, etwaige Zölle oder andere Steuern.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis unverzüglich ab Rechnungserhalt und Erhalt der Ware durch den Abnehmer zur Zahlung fällig, wobei der Abnehmer den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt und Erhalt der Ware netto oder bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt und Erhalt der Ware mit 2% Skonto zahlt. Die GEMELLii Drinks GmbH behält sich das Recht vor, eine Bonitätsprüfung des Abnehmers vorzunehmen und erklärt einen entsprechenden Vorbehalt spätestens mit der Auftragsbestätigung.

§ 11 Zahlungsverzug; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Abnehmer kommt mit Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung in Verzug, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Abnehmer im Verzug der Annahme ist.
(2) Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich die GEMELLii Drinks GmbH vor. Diese wird durch Fälligkeit der Verzugszinsen nicht ausgeschlossen.
(3) Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit gleichartigen Forderungen ist der Abnehmer nur aufgrund solcher Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf Forderungen des Abnehmers aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen und Nachbestellungen, verbleibt die jeweilige Ware im Eigentum der GEMELLii Drinks GmbH.
(2) Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln (vergleiche hierzu auch § 7 dieser AGLB) und gegebenenfalls angemessen zu versichern.
(3) Der Abnehmer ist berechtigt, Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, es sei denn, er befindet sich im Zahlungsverzug oder hat die Zahlung eingestellt. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Abnehmer bereits in deren Vorfeld alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer etwaigen Verarbeitung, Vermischung oder sonstigen Verwertung oder Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, sicherungshalber in voller Höhe an die GEMELLii Drinks GmbH ab. Solange und soweit der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt, verpflichtet sich die GEMELLii Drinks GmbH dazu, die jeweiligen Forderungen nicht einzuziehen. Sobald die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffsrechten Dritter ausgesetzt wird, ist die GEMELLii Drinks GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten.
(4) Die GEMELLii Drinks GmbH ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen der GEMELLii Drinks GmbH.

§ 13 Leergut; Pfand
(1) Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (z.B.: Mehrwegflaschen und Mehrwegkästen) wird dem Abnehmer nach Hinterlegung eines Pfandbetrags nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und ist an die GEMELLii Drinks GmbH oder an einen von ihr benannten Dritten in den üblichen Umlaufzeiten in einwandfreiem Zustand zurückzuführen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der GEMELLii Drinks GmbH bzw. des herstellenden Abfüllers. Zusätzliche Beschriftungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung der GEMELLii Drinks GmbH.
(2) Die GEMELLii Drinks GmbH ist berechtigt, Mehrwegpfand in üblicher Höhe und nach den jeweils gültigen Preissätzen der GEMELLii Drinks GmbH zu berechnen. Bei jeder Anlieferung im Auftrag der GEMELLii Drinks GmbH wird ein Leerguttausch vorgenommen. Wobei ein weiterer Pfandbetrag allein für das angelieferte Leergut anfällt, welches das zurückgegebene Leergut in Bezug auf den Pfandbetrag übersteigt. Für ordnungsgemäß zurückgeführtes Leergut wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt, soweit die Gutschrift nicht bereits im Rahmen eines Leerguttauschs verrechnet wurde. Leergut wird nur in dem Umfang zurückgenommen und gutgeschrieben, wie es von der GEMELLii Drinks GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen geliefert worden ist.
(3) Nicht zurückgeführtes Leergut wird nach billigem Ermessen der GEMELLii Drinks GmbH, zumindest jedoch mit 50% des Neu-Wiederbeschaffungspreises (“Abzug neu für alt”), unter Verrechnung gegebenenfalls ausstehenden Pfandes, berechnet. Gleiches gilt, sofern bei Beendigung der Geschäftsbeziehung ein negativer Leergutsaldo besteht.
(4) Die GEMELLii Drinks GmbH ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils dafür vorgesehenen und ausgelieferten Flaschen (sogenanntes „sortiertes Mehrwegleergut“) zurückzunehmen.

§ 14 Transport; Ladungssicherung
(1) Holt der Abnehmer Waren selbst ab, so ist er dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche straßenverkehrs- und transportrechtlichen Sicherheitsanforderungen, insbesondere hinsichtlich der Ladungssicherung, eingehalten werden. Wird er dabei durch Mitarbeiter oder verbundene Unternehmen der GEMELLii Drinks GmbH unterstützt, stellt er diese Unternehmen und deren Mitarbeiter insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.
(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Abnehmer, die GEMELLii Drinks GmbH von allen Schäden freizustellen, die dadurch eintreten, dass der Abnehmer gegen seine vorstehende Verpflichtung verstoßen hat.

§ 15 Datenschutz; Geheimhaltung
(1) Entsprechend der als Anlage beigefügten Datenschutzerklärung wird der Abnehmer in Kenntnis gesetzt, dass die GEMELLii Drinks GmbH sämtliche Daten aus der Geschäftsbeziehung erfasst, speichert, verarbeitet und anonymisiert und/oder pseudonymisiert zur eigenen Vermarktung gegenüber Dritten nutzen kann und sie insoweit an verbundene dritte Unternehmen sowie für die Vertragserfüllung eingesetzte Dritte, insbesondere Transportunternehmen weitergeben darf. Der Abnehmer stimmt dem zu. Die vorstehende Einwilligung beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
(2) Der Abnehmer wird alle zu seiner Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge streng vertraulich behandeln. Es ist dem Abnehmer ausdrücklich untersagt, mit dem Namen oder der Firmenbezeichnung „GEMELLii“ oder „GEMELLii Drinks GmbH“ in irgendeiner Weise Werbung zu betreiben, insbesondere diese in Referenzlisten aufzunehmen oder anderweitig zu nennen. Satz 2 gilt nicht, soweit die GEMELLii Drinks GmbH für den konkreten Einzelfall ihre vorherige schriftliche Zustimmung gegenüber dem Abnehmer erteilt.

§ 16 Nutzung des Internetportals
(1) Die GEMELLii Drinks GmbH verweist auf ihren Internetseiten mit Links auf andere Seiten im Internet. Auf die Gestaltung und den Inhalt der verlinkten Seiten hat die GEMELLii Drinks GmbH keinerlei Einfluss und übernimmt hierfür ausdrücklich keine Gewähr.
(2) Inhalte der Website der GEMELLii Drinks GmbH sind nur für den eigenen Informationsbedarf des Abnehmers in Bezug auf die Geschäftsbeziehung mit der GEMELLii Drinks GmbH und den Bezug ihrer Waren bestimmt. Nicht gestattet ist jede darüber hinaus gehende Verwendung der Inhalte oder eine Verlinkung mit den Inhalten zu wirtschaftlichen Zwecken. Dies gilt insbesondere für Wasserzeichen und sonstige Kennzeichen der GEMELLii Drinks GmbH für Bilder, Produktbeschreibungen, Produktdaten und sonstige Produktangaben. Der Abnehmer erkennt die vorstehenden Einschränkungen der Nutzung der Inhalte an.

§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGLB bedürfen der Schriftform.
(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der GEMELLii Drinks GmbH.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGLB unwirksam sein oder werden oder sollten eine Regelungslücke vorliegen, so bleiben sowohl der Vertrag zwischen der GEMELLii Drinks GmbH und dem Abnehmer als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 04/2020